Der Austausch defekter Holzfenster durch moderne Kunststofffenster innerhalb von Wohneigentum stellt eine modernisierende Instandsetzung und keine Modernisierungsmaßnahme dar. Für die Bestandsaufnahme genügt dabei der Sachverstand von Handwerksfirmen. Dies entschied das Landgericht Frankfurt (Az. 2-13 S 78/19).
Das Gericht entschied, dass der Austausch der Fenster keine Modernisierungsmaßnahme darstellt, sondern eine Instandsetzung in Form einer modernisierenden Instandsetzung, denn die Fenster sollten nicht anlasslos auf einen höheren Stand der Technik gebracht werden. Vielmehr erfolge eine etwaige Verbesserung nur im Zuge einer von der Mehrheit der Wohnungseigentümer angenommenen Instandsetzungsbedürftigkeit. Ein Gesamtkonzept sei dann nicht erforderlich.
Zwar müsse vor einem Beschluss der Wohnungseigentümer über Sanierungsmaßnahmen eine Bestandsaufnahme über den Umfang der Schäden und deren mögliche Ursache erfolgen. Die Bestandsaufnahme müsse aber nicht zwingend durch einen vereidigten Sachverständigen vorgenommen werden. Bei auf der Hand liegender Schadensursache und technisch einfach gelagerten Instandsetzungsvorhaben reiche der Sachverstand von Handwerksfirmen aus. Bei der Beurteilung von Instandsetzungsbedarf bei Fenstern handele es sich hier um einen technisch einfach gelagerten Sachverhalt.
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