Mandanten-Monatsinfo

Zurück zur Übersicht

Finanzen + Versicherungen

Krankenversicherung 
Montag, 20.04.2020

Pflege-TÜV

Deshalb wurde ab 2015 ein neuer Pflege-TÜV entwickelt. 2019 traten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege in Kraft. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde Anfang 2019 die Einführung der neuen Pflegeheim-Bewertung beschlossen.

Ab November 2019 werden Pflege-Einrichtungen mit dem neuen Verfahren, der sog. indikatorengestützten Qualitätsprüfung , begutachtet und benotet. Bis Ende 2020 sollen alle Pflegeheime mit dem neuen Indikatorenmodell beurteilt worden sein, sodass ein guter Vergleich zwischen allen Einrichtungen möglich wird. Dies wird sich aufgrund der Coronavirus-Pandemie verzögern, da der Pflege-TÜV zwischenzeitlich ausgesetzt wurde, um die dadurch entstehende zusätzliche bürokratische Belastung für das Pflegepersonal in den Pflegeheimen zu reduzieren.

Im Sozialgesetzbuch (§§ 114 ff. SGB XI) sind die Möglichkeiten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zur Prüfung der Qualität der Pflege in Pflegeheimen neu formuliert, verdeutlicht und einheitlich geregelt worden.

Der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) seinerseits hat seine 150 Qualitätsprüfer ebenfalls auf die Anforderungen des neuen "Pflege-TÜV" vorbereitet. Außerdem hat er seinen Ansatz der beratungsorientierten Prüfung verstärkt. Das neue Qualitätssystem für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ersetzt ab 01.11.2019 die bisher gültigen Pflegenoten. Entsprechend dem Versichertenanteil der Privaten Krankenversicherung führt der Prüfdienst der PKV 10 % aller Qualitätsprüfungen in Deutschland durch. Das entspricht jährlich etwa 3.300 Prüfungseinsätzen. Die gesetzlichen Grundlagen für Qualitätsprüfungen in der Pflege ergeben sich aus §§ 114 ff. Sozialgesetzbuch XI.

Das neue System wird einen viel höheren Differenzierungsgrad haben. Das heißt, es ist mit einer breiteren Streuung der Ergebnisse zu rechnen, sodass man Einrichtungen besser miteinander vergleichen kann. Man wird sehen, ob die notwendige Akzeptanz beim Verbraucher erreicht wird. Aber man kann heute schon sagen, dass ein altes System mit sehr geringerer Aussagekraft jetzt durch ein System abgelöst wird, das sehr viele Informationsbedürfnisse erfüllen kann. Das neue System sieht eine differenzierte Beurteilung vor - noch offen ist dabei, wie die Daten aufbereitet werden, sodass sie auch wirklich eine verlässliche Orientierung bieten können.

Im Rahmen einer Qualitätsprüfung geht es nicht mehr nur darum, wo eine Einrichtung standardisierte Anforderungen nicht erfüllt, sondern darum, in einem fachlichen Dialog Verbesserungs- und Optimierungsmöglichkeiten gemeinsam mit Einrichtungsvertretern zu erarbeiten. Das ist förderlich für die Pflegequalität insgesamt.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Versicherungslexikon - Pflegeversicherung. Jetzt kostenlos testen.

Zurück zur Übersicht
 
 
E-Mail
Anruf
Karte