Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt bzw. schlechter bezahlt werden als Vollzeitbeschäftigte, wenn die Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.
mehrDurch die Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 im Bundesgesetzblatt vom 05.12.2024 sinkt ab dem 06.12.2024 der Durchschnittssatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 (2. Alt.) UStG.
mehrDer sonntägliche Verkauf von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck in einem Gartenmarkt verstößt nicht gegen das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, weil diese Waren dem Randsortiment zuzurechnen sind.
mehrDer Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2025 unverändert 5,0 Prozent betragen.
mehrAuch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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